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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
03.01.2018
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EFRAG: Aufruf zur Stellungnahme zum Entwurf der Übernahmeempfehlung zu Änderungen an IAS 28

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (EFRAG) hat einen Entwurf einer Übernahmeempfehlung und eine gesonderte Aufforderung zur Stellungnahme der Übernahme von Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures (Änderungen an IAS 28)veröffentlicht.

Das Ziel der Änderungen besteht darin, klarzustellen, dass IFRS 9 Finanzinstrumente bei langfristigen Beteiligungen anzuwenden ist, die nicht nach der Equity-Methode bilanziert werden. Dazu gehören langfristige Beteiligungen, die im Wesentlichen Teil der Nettoinvestition des Unternehmens in ein assoziiertes Unternehmen oder ein Joint Venture sind.

Die Änderungen treten für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1.1.2019 beginnen, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist.

EFRAG kommt zu der vorläufigen Einschätzung, dass die Änderungen den Übernahmekriterien der EU entsprechen und erwägt, die Übernahme für eine Anwendung in Europa zu empfehlen.

EFRAG bittet um Stellungnahme zu sämtlichen Aspekten dieser Einschätzung. Stellungnahmen werden bis zum 16.2.2018 berücksichtigt.

Die vollständige Meldung ist unter http://www.efrag.org/News/Project-301/EFRAG-requests-comments-on-its-draft-endorsement-advice-on-Amendments-to-IAS-28 abrufbar.

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