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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
05.12.2017
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Anzeigepflicht für Steuergestaltungsmodelle

Die Stellungnahme des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) an das Bundesministerium der Finanzen richtet sich vor allem gegen die Ausdehnung einer etwaigen Meldepflicht auf rein nationale Sachverhalte. Betont wird außerdem, dass nicht der Berater, sondern der Steuerpflichtige gegenüber der Steuerverwaltung verantwortlich ist. Weitere Anregungen beziehen sich auf eine möglichst rechtssichere Ausgestaltung einer etwaigen Anzeigepflicht sowie Probleme bei einer praktischen Umsetzung, etwa einer Meldefrist von nur fünf Arbeitstagen.

In dem IDW Schreiben vom 4.8.2017 an das BMF wurde bereits deutlich gemacht, dass eine etwaige Anzeigepflicht mit einer Auskunftspflicht der Steuerbehörde verknüpft werden muss, um nicht unverhältnismäßig einseitig zu Lasten der Meldepflichtigen zu wirken. Auf ein solches "Fairnessproblem" hatte bereits das Gutachten des Max-Planck-Instituts für Steuerrecht und öffentliche Finanzen zur Anzeigepflicht für Steuergestaltungsmodelle in Deutschland hingewiesen.

(IDW Aktuell vom 29.11.2017)

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