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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
08.03.2018
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
BReG: Anschubfinanzierung für Start-ups gesichert

Start-ups erhalten besseren Zugang zu Wagniskapital. Der Bundesrat hat das Wirtschaftsplangesetz 2018 gebilligt. Damit schließt die Bundesregierung die bisherige Finanzierungslücke in der Gründungsphase. 790 Mio. Euro aus dem ERP-Sondervermögen stehen zur Verfügung. Der Bundesrat hat das sog. ERP-Wirtschaftsplangesetz 2018 gebilligt, nachdem es am 22.2.2018 vom Bundestag beschlossen wurde. Es soll rückwirkend zum 1.1.2018 in Kraft treten. Mit Inkrafttreten des Gesetzes kann die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) künftig doppelt so viel Kapital bereitstellen wie bisher. Durch die Hebelwirkung entsteht daraus ein Fördervolumen von insgesamt 6,75 Mrd. Euro. Das aus Mitteln des Marshallplans stammende ERP-Sondervermögen fördert seit mehr als 60 Jahren die deutsche Wirtschaft. Im Fokus der Förderung stehen kleine und mittelständische Unternehmen, die in ihrer Finanzierungssituation oftmals gegenüber Großunternehmen strukturell benachteiligt sind. Die ERP-Mittel werden zum großen Teil von der KfW in Form von Krediten, Wagniskapital- und Beteiligungsfinanzierung zur Verfügung gestellt. Die Bundesregierung hat die öffentlichen Angebote an Wagniskapital für junge Wachstumsunternehmen erheblich ausgebaut. Zwei Milliarden an öffentlichen Mitteln stehen in den nächsten Jahren für die Aufstockung und Fortentwicklung von Wagniskapitalmaßnahmen bereit. Außerdem wurde die für die Branche so wichtige Übertragung von Verlustvorträgen neu geregelt.

(www.bundesregierung.de)

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