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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
25.05.2012
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
WPK: Anordnungen sowie Auslegungs- und Anwendungshinweise zum GwG

Die WPK hat aufgrund der Befugnis gem. § 9 Abs. 5 S. 2 GwG eine Anordnung zu den internen Sicherungsmaßnahmen (§ 9 Abs. 1 und 2 Nr. 2 bis 4 GwG) getroffen. Diese wurde im WPK Magazin 2/2012, 30 ff., bekannt gemacht und ersetzt nach ihrem Inkrafttreten die bisher geltende Anordnung vom 14.1.2009 (WPK Magazin 1/ 2009, 14).

Zudem hat die WPK aufgrund der Befugnis gem. § 9 Abs. 4 S. 1 GwG eine Anordnung zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten getroffen. Diese wurde im WPK Magazin 2/2012, 32 f., bekannt gemacht.

Ergänzend hat der Vorstand der WPK eine Verlautbarung zur aktuellen Pflichtenlage nach dem Geldwäschegesetz gem. § 16 Abs. 5 GwG beschlossen. Diese ersetzt die bisherigen Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz i. d. F. vom 13.8.2008 (veröffentlicht als Beilage zu WPK Magazin 2/2009).

Die Anordnungen der WPK sowie die Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz stehen unter der Rubrik „Praxishinweise A Bekämpfung der Geldwäsche“ zur Verfügung.
(www.wpk.de)

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