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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
31.01.2017
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
FASB: Aktualisierung der Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte und Goodwill

 

-tb- Der Financial Accounting Standards Board (FASB) hat am 26.1.2017 ein Accounting Standards Update (ASU 2017-04) der Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerten und Goodwill veröffentlicht. Dieses sieht den Wegfall der Implied Goodwill-Ermittlung vor, sodass das zweistufige Impairment-Verfahren durch ein einstufiges Verfahren ersetzt wird. Demzufolge soll auf Ebene einer Berichtseinheit ein Impairment in der Höhe vorgenommen werden, die der Buchwert den Fair Value der Berichtseinheit übersteigt. Dies soll zu einer Komplexitätsreduktion bei der Folgebewertung von Goodwill führen. Die Aktualisierung ist für Unternehmen mit SEC-Filing für Geschäftsjahre nach dem 15.12.2019, für Unternehmen ohne SEC-Filing nach dem 15.12.2020 und für gemeinnützige „non-profit“-Unternehmen nach dem 15.12.2021  anzuwenden. Eine vorzeitige freiwillige Anwendung ist für Geschäftsjahre nach dem 1.1.2017 möglich. Die Aktualisierung des Standards stellt das FASB auf seiner Internetseite zur Verfügung (http://www.fasb.org/cs/ContentServer?c=Document_C&pagename=FASB%2FDocument_C%2FDocumentPage&cid=1176168778106).

 

 

 

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