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BB-Standpunkte
06.03.2017
BB-Standpunkte
Dr. Tim Oliver Brandi: Wahrung der Interessen der Wirtschaft in Europa – Anregungen für Brexit-Austrittsverhandlungen

Die jüngsten Äußerungen der Verhandlungsführer für die bevorstehenden Austrittsverhandlungen der Europäischen Union mit dem Vereinigten Königreich lassen Schlimmes befürchten. Vieles deutet darauf hin, dass Emotionalität und politisches Taktieren dominieren werden und dadurch die Interessen der Unternehmen und Bürger in Europa aus dem Blick geraten. Um den Blick auf die relevanten Sachfragen aus Sicht der Wirtschaft zu lenken, hat das Deutsche Aktieninstitut (DAI) am 2. März 2017 ein Positionspapier mit dem Titel „Austrittsverhandlungen der Europäischen Union mit dem Vereinigten Königreich: Brexit-Risiken minimieren und den europäischen Kapitalmarkt stärken“ veröffentlicht. Darin unterbreitet das DAI Vorschläge an die Verhandlungsführer, wie Nachteile für die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreicht abgewendet werden können. Der Verfasser hat an diesem Positionspapier mitgewirkt.

Zu den zentralen Forderungen des DAI gehört erstens, die Nachteile des Brexit für alle Beteiligten auf ein Minimum zu reduzieren und die Attraktivität der Märkte in Europa auch für die Zeit nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs sicherzustellen. Ein „harter Brexit“, mit dem britische Vertreter offenbar liebäugeln und der mit einem Rückfall auf ein rechtliches Niveau verbunden ist, das allein durch den Rechtsrahmen der Welthandelsorganisation geregelt wird, würde den Interessen der Wirtschaft in Europa klar zuwiderlaufen.

Zweitens schlägt das DAI vor, mit umfassenden Übergangsregelungen Zeit zu gewinnen und den ungehinderten Fortbestand der europäisch-britischen Wirtschaftsbeziehungen zu sichern. Die Komplexität der bevorstehenden Verhandlungen über den Austritt des Vereinigten Königreichs und der Neugestaltung seiner zukünftigen rechtlichen Beziehungen mit der EU lassen es als illusorisch erscheinen, dass die wesentlichen Kernfragen innerhalb des Zeitraums von zwei Jahren geklärt werden kann, den Art. 50 des EU-Vertrages hierfür vorgibt. Um der Wirtschaft Planungssicherheit zu verschaffen, sollte die Ausarbeitung solcher Übergangsregelungen an den Anfang der Austrittsverhandlungen gestellt und nicht erst gegen Ende der Verhandlungen in Angriff genommen werden.

Für die zukünftige Ausgestaltung des rechtlichen Rahmens der Kapital- und Finanzmärkte empfiehlt das DAI, die bislang nur in Teilbereichen der Finanzmarktregulierung (z.B. MiFID) angelegten Drittstaatenregelungen und das damit verknüpfte Äquivalenzprinzip für möglichst viele Bereiche festzuschreiben. Dies verlangt für die Zukunft eine enge Kooperation der Gesetzgeber und der Aufsichtsbehörden, um sicherzustellen, dass die aufsichtsrechtliche Gesetzgebung und Praxis diesseits und jenseits des Ärmelkanals harmonieren. Um für die Wirtschaft hinreichende Planungssicherheit zu schaffen, wäre es ferner erforderlich, dass bei einem Auseinanderdriften der Rechtsordnungen ein ausreichend langer Übergangszeitraum gilt, bis die Anerkennung der Äquivalenz des jeweils anderen Aufsichtsregimes entfällt. Außerdem sollte eine Anerkennung britischer Regelungen als äquivalent davon abhängig gemacht werden, dass das Vereinigte Königreich auch die entsprechenden europäischen Regelungen als äquivalent anerkennt (Reziprozität).

Viertens weist das DAI darauf hin, dass durch den Brexit auch im Gesellschaftsrecht der erzielte Stand der Vereinheitlichung im Verhältnis zum Vereinigten Königreich verloren zu gehen droht. Ein Beispiel dafür ist die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften. Auf Basis der EU-Verschmelzungsrichtlinie gab es im vergangenen Jahr 39 grenzüberschreitende Verschmelzungen mit Bezug zum Vereinigten Königreich, darunter 16 Verschmelzungen unter Beteiligung von deutschen Gesellschaften. Dieses bewährte Gestaltungsinstrument für die Straffung von Konzernstrukturen würde durch den Brexit im Verhältnis zum Vereinigten Königreich verloren gehen. Daher fordert das DAI, dass die EU und das Vereinigte Königreich die Fortgeltung dieses Rechtsinstruments vereinbaren. 
                                         

Dr. Tim Oliver Brandi, RA, leitet den Bereich Corporate/M&A am Frankfurter Standort der internationalen Kanzlei Hogan Lovells International LLP. Er berät bei M&A-Transaktionen, zu gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen und bei der Restrukturierung von Finanzinstituten. Dr. Brandi hat bei der Erstellung des am 2. März 2017 zum Thema „Brexit“ veröffentlichten Positionspapiers des Deutschen Aktieninstituts mitgewirkt.

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