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Arbeitsrecht
20.03.2017
Arbeitsrecht
BAG: Überstundenprozess - Darlegungs- und Beweislast - Kraftfahrer

Das BAG hat mit Urteil vom 21.12.2016 – 5 AZR 362/16 – wie folgt entschieden:

1. Ein Kraftfahrer, dem vom Arbeitgeber bestimmte Touren zugewiesen werden, genügt - unabhängig davon, ob die zugewiesenen Fahrten jeden Tag im Betrieb des Arbeitgebers beginnen und enden - seiner Darlegungslast für die Leistung von Überstunden, wenn er vorträgt, an welchen Tagen er welche Tour wann begonnen und wann beendet hat.

2. Bei Fahrern oder Beifahrern iSd. § 21a Abs. 1 ArbZG sind die Aufzeichnungen nach § 21a Abs. 7 ArbZG geeignete Mittel der Rekonstruktion und Darlegung erbrachter Arbeitszeiten. Der Nachweis der Unrichtigkeit der Aufzeichnungen ist nicht ausgeschlossen.

3. § 21a Abs. 3 ArbZG hat allein arbeitszeitschutzrechtliche Bedeutung und ist für die Vergütungspflicht des Arbeitgebers ohne Belang.

4. Ist arbeitsvertraglich eine Arbeitszeit in dem arbeitszeitrechtlich erlaubten Umfang vereinbart, fallen bei Fahrern und Beifahrern iSd. § 21a Abs. 1 ArbZG Überstunden dann und in dem Umfang an, in dem im Ausgleichzeitraum des § 21a Abs. 4 ArbZG im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich überschritten werden.

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