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Arbeitsrecht
23.10.2014
Arbeitsrecht
BAG: Zusatzurlaub für Bereitschaftsdienste in den Nachtstunden

Das BAG hat mit Urteil vom 16.7.2014 - 10 AZR 752/13 - entschieden:

Unter „Zeiträumen“ iSd. § 27 Abs. 3.1 Satz 2 TVöD-B sind die in § 27 Abs. 1 TVöD-B definierten Monatszeiträume zu verstehen. Bereitschaftsdienste in den Nachtstunden, die in Monatszeiträumen geleistet wurden, für die dem Beschäftigten Zusatzurlaub wegen ständiger Wechselschicht- oder Schichtarbeit nach § 27 Abs. 1 TVöD-B zusteht, bleiben bei der Berechnung des Anspruchs auf Zusatzurlaub nach § 27 Abs. 3.4 Satz 1 TVöD-B unberücksichtigt.

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