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Arbeitsrecht
09.03.2015
Arbeitsrecht
BAG: Zusätzliche Leistungen nach einer freiwilligen Betriebsvereinbarung – betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

Das BAG hat mit Urteil vom 9.12.2014 — 1 AZR 146/13 — wie folgt entschieden:

 

1. Die Betriebsparteien sind nicht gehindert, bei einer Betriebsänderung im Interesse des Arbeitgebers an alsbaldiger Planungssicherheit zusätzlich zu einem Sozialplan in einer freiwilligen Betriebsvereinbarung Leistungen für den Fall vorzusehen, dass der Arbeitnehmer von der Möglichkeit zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage keinen Gebrauch macht oder nach Abschluss der Betriebsvereinbarung einen Aufhebungsvertrag schließt. Das Verbot, Sozialplanleistungen von einem Verzicht auf die Erhebung der Kündigungsschutzklage abhängig zu machen, darf dadurch aber nicht umgangen werden.

 

2. Knüpfen die Betriebsparteien die in einer solchen freiwilligen Betriebsvereinbarung festgelegten einzelnen Leistungen an die Erfüllung weiterer Voraussetzungen, gehen damit ggf. weitere Gruppenbildungen einher, deren Wirksamkeit an den mit ihnen verfolgten Zwecken zu messen ist. Auf die Gruppenbildung bei der Festlegung des Geltungsbereichs hat das in der Regel keinen Einfluss. Der hierin zum Ausdruck kommende Ausschluss von den Leistungen der Betriebsvereinbarung ist nicht am Zweck der jeweiligen Vergünstigung, sondern am Zweck des durch Auslegung zu ermittelnden Ausschlusses zu messen.

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