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Arbeitsrecht
28.11.2014
Arbeitsrecht
BAG: Weiterbeschäftigungsanspruch – Erfüllung und Vertragsschluss

Das BAG hat mit Urteil vom 22.7.2014– 9 AZR 1066/12 - entschieden:

1. Stellt ein Arbeits- oder Landesarbeitsgericht fest, dass ein Arbeitsver-hältnis durch eine Befristungsabrede nicht beendet wurde, ist der Arbeit-geber aufgrund des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs grundsätzlich auch dann für die weitere Dauer des Rechtsstreits zur Beschäfti-gung verpflichtet, wenn der Arbeitnehmer die Verurteilung des Arbeitgebers zur Weiterbeschäftigung nicht beantragt hatte und die Parteien weder ausdrücklich noch konkludent einen Vertrag über die Weiterbeschäftigung geschlossen haben.

2. Kommt der Arbeitgeber dieser materiell-rechtlichen Verpflichtung nach und weist er den Arbeitnehmer darauf hin, dass er nur dessen Weiterbeschäftigungsanspruch erfüllen und weder das Arbeitsverhältnis über das Befristungsende hinaus fortsetzen noch ein neues Arbeitsverhältnis be-gründen will, hindert dies die Annahme einer vereinbarten Prozessbe-schäftigung.

 

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