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Arbeitsrecht
09.09.2009
Arbeitsrecht
BAG: Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag

Auch in formularmäßigen Arbeitsverträgen ist die Vereinbarung einer Vertragsstrafe

zulässig.

Eine Vertragsstrafenabrede benachteiligt den Arbeitnehmer grundsätzlich dann

unangemessen, wenn sie für den Fall der vertragswidrigen Lösung des Arbeitsvertrages

den Arbeitnehmer zur Zahlung einer Strafe in Höhe eines Betrages verpflichtet,

der höher ist als das Arbeitsentgelt, welches der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer

für die Zeit bis zur ordnungsgemäßen Beendigung des Arbeitsverhältnisses

schulden würde. Dies gilt nicht, wenn das Sanktionsinteresse des Arbeitgebers

aufgrund besonderer Umstände den Wert der Arbeitsleistung, der sich in der Arbeitsvergütung

bis zur vertraglich zulässigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses

dokumentiert, typischerweise und generell übersteigt.

BAG, Urteil vom 18.12.2008 - 8 AZR 81/08

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