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Arbeitsrecht
22.05.2009
Arbeitsrecht
: Verschulden des Prozessbevollmächtigten

Das Verschulden eines (Prozess-)Bevollmächtigten an der Versäumung der gesetzlichen Klagefrist (§ 4 Satz 1 KSchG) bei einer Kündigungsschutzklage ist dem klagenden Arbeitnehmer nach § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen.

BAG-Entscheidung vom 11.12.2008 - 2 AZR 472/08


Hinweis der Redaktion: Dazu demnächst der BB-Kommentar von Schmid.

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