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Arbeitsrecht
27.07.2012
Arbeitsrecht
BAG: Urlaubskassenverfahren - portugiesisches Bauunternehmen

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 18.4.2012 - 10 AZR 200/11 - wie folgt: § 2 Abs. 1 EFZG regelt die privatrechtlichen Folgen der im öffentlichen Interesse angeordneten Arbeitsruhe an gesetzlichen Feiertagen. Die Norm betrifft daher in erster Linie das vertragsrechtliche Verhältnis von Leistung und Gegenleistung. Sie ist keine Eingriffsnorm iSd. Art. 34 EGBGB aF. Die in § 3 EFZG geregelte Pflicht des Arbeitgebers zur Entgeltfortzahlung dient gegenüber Arbeitnehmern, die dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegen, der Entlastung der gesetzlichen Krankenkassen. Seine Anwendung liegt daher gegenüber dem betreffenden Personenkreis im öffentlichen Interesse. § 3 EFZG ist insoweit Eingriffsnorm iSd. Art. 34 EGBGB aF. § 3 EFZG ist dagegen keine Eingriffsnorm, soweit Arbeitnehmer davon betroffen wären, die nicht dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegen.

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