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Arbeitsrecht
02.12.2016
Arbeitsrecht
BAG: Urlaubsentgelt nach dem TV-Ärzte/VKA - Rufbereitschaft - Referenzentgelt gemäß § 22 TV-Ärzte/VKA

Das BAG hat mit Urteil vom 20.9.2016 – 9 AZR 429/15 – wie folgt entschieden:

Bei gesetzeskonformer Auslegung des § 22 TV-Ärzte/VKA sind die Zeiten der tatsächlichen Inanspruchnahme während einer Rufbereitschaft bei der Berechnung des Urlaubsentgelts zu berücksichtigen. Ein anderes Verständnis wäre mit § 1 BUrlG nicht vereinbar.

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