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Arbeitsrecht
15.11.2012
Arbeitsrecht
EuGH: Urlaubsanspruch kann bei Kurzarbeit entfallen

Der EuGH entschied in seinen Urteilen vom 8.11.2012 – C-229/11 und C-230/11 – wie folgt: Das Unionsrecht steht nicht entgegen, wenn ein Unternehmen und sein Betriebsrat einen Sozialplan vereinbaren, wonach der Anspruch eines Kurzarbeiters auf bezahlten Jahresurlaub im Verhältnis zur Arbeitszeitverkürzung gekürzt wird. Der Gerichtshof stellt hiermit fest, dass sich die Situation eines Arbeitnehmers, dessen Arbeitszeit im Rahmen eines Sozialplans verkürzt wurde, von der eines Arbeitnehmers im Krankheitsurlaub, der nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ebenso wie ein aktiver Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub hat, grundlegend unterscheidet. Im Rahmen einer Arbeitszeitverkürzung sind nämlich sowohl Pflichten des Arbeitnehmers als auch die des Arbeitgebers im Wege der Betriebsvereinbarung suspendiert. Würde der Arbeitgeber verpflichtet, während der Kurzarbeit für den bezahlten Jahresurlaub aufzukommen, könnte dies im Übrigen dazu führen, dass er der Vereinbarung eines Sozialplans, der aus rein sozialen Gründen und somit im Interesse des Arbeitnehmers eine Verlängerung des Arbeitsvertrages vorsieht, ablehnend gegenübersteht.

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