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Arbeitsrecht
14.10.2016
Arbeitsrecht
BAG: Urlaubsabgeltungsanspruch - Umfang des Urlaubsanspruchs nach § 26 Abs. 2 Buchst. b TV-L

Das BAG hat mit Urteil vom 9.8.2016 – 9 AZR 51/16 – wie folgt entschieden:

Die Zwölftelung des Urlaubsanspruchs nach § 26 Abs. 2 Buchst. b TV-L findet auch bei einem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres statt. Der Hinweis in § 26 Abs. 2 Buchst. b Halbs. 2 TV-L, dass § 5 BUrlG unberührt bleibt, gewährleistet, dass die Zwölftelung nicht zu einer nach § 13 Abs. 1 Satz 1 iVm. § 3 Abs. 1 BUrlG unzulässigen Unterschreitung des gesetzlichen Mindesturlaubs führt.

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