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Arbeitsrecht
05.03.2008
Arbeitsrecht
EuGH: Unmittelbare Diskriminierung durch Kündigung wegen künstlicher Befruchtung EuGH

 

Die Große Kammer entschied in seinem Urteil vom 26.2.2008 - C‑506/06 -, dass eine Kündigung, die hauptsächlich deshalb erfolgt, weil sich die Arbeitnehmerin in einem vorgerückten Stadium einer In-Vitro-Fertilisation befindet, gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung von Mann und Frau aus Art. 2 Abs. 1 und Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 76/207/EWG verstößt.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-553-1▀

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