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Arbeitsrecht
26.09.2012
Arbeitsrecht
BAG: Tarifvertrag - konkludenter Nachwirkungsausschluss

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 16.5.2012 - 4 AZR 366/10 - wie folgt: Tarifverträge wirken kraft Gesetzes nach (§ 4 Abs. 5 TVG). Jedoch können die Tarifvertragsparteien die Nachwirkung ausschließen. Das kann ausdrücklich oder auch konkludent geschehen.

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