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Arbeitsrecht
23.09.2016
Arbeitsrecht
BAG: Rechtsweg - Alleinentscheidung des Vorsitzenden

Das BAG hat mit Beschluss vom 16.8.2016 – 9 AS 4/16 – wie folgt entschieden:

Die nicht aufgrund einer mündlichen Verhandlung im Anschluss an eine Rechtswegverweisung ergangene Entscheidung des Arbeitsgerichts, den dazu berufenen obersten Gerichtshof des Bundes entsprechend § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zur Bestimmung des zuständigen Gerichts anzurufen, ergeht gemäß § 53 Abs. 1 Satz 1 ArbGG durch Alleinentscheidung des Vorsitzenden.

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