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Arbeitsrecht
15.05.2015
Arbeitsrecht
BAG: Personalgestellung - Mitbestimmung des Betriebsrats

Das BAG hat mit Beschluss vom 17.2.2015 — 1 ABR 45/13 — wie folgt entschieden:

Die Beendigung des Einsatzes eines zur Arbeitsleistung gestellten Arbeitnehmers infolge der Kündigung des ihn betreffenden Personalüberlassungsvertrags durch den Einsatzarbeitgeber ist keine Versetzung iSv. § 95 Abs. 3 BetrVG. Sie unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats des Einsatzbetriebs nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG.

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