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Arbeitsrecht
04.04.2013
Arbeitsrecht
OLG Schleswig: Mobilfunkvertrag – 10-Euro- Pauschale für Rücklastschrift zu hoch

Ein Anbieter von Mobilfunkleistungen darf nicht in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine Schadenspauschale in Höhe von 10 Euro für Rücklastschriften verlangen, weil diese den nach dem „gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden“ übersteigt (§ 309 Nr. 5a BGB). Dies entschied das Schleswig-Holsteinische OLG mit Urteil vom 26.3.2013 – 2 U 7/12. Der Mobilfunkanbieter hat nicht dargelegt, dass ihm über die Mindestbankgebühren von 3 Euro für eine nicht eingelöste oder stornierte Rücklastschrift hinaus durchschnittlich höhere Bankgebühren entstehen.
(PM OLG Schleswig vom 28.3.2013)

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