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Arbeitsrecht
18.11.2016
Arbeitsrecht
BAG: Mindestentgelt - Ausschlussfristen

Das BAG hat mit Urteil vom 24.8.2016 – 5 AZR 703/15 – wie folgt entschieden:

1. Der Anspruch auf das Mindestentgelt nach § 2 PflegeArbbV ist ein normativ begründeter Anspruch, der eigenständig neben andere Anspruchsgrundlagen tritt.

2. Eine nach Inkrafttreten der PflegeArbbV vom Arbeitgeber im Anwendungsbereich dieser Verordnung gestellte umfassende Verfallklausel stellt die Rechtslage irreführend dar und ist geeignet, den durchschnittlichen Arbeitnehmer davon abzuhalten, den Anspruch auf das Mindestentgelt nach § 2 PflegeArbbV durchzusetzen. Sie kann nicht dahingehend ausgelegt werden, der Anspruch auf das Mindestentgelt nach § 2 PflegeArbbV werde nicht erfasst. Die Klausel ist vielmehr insgesamt wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB) unwirksam. Ob für Altverträge eine einengende Auslegung möglich ist, hat der Senat nicht entschieden.

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