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Arbeitsrecht
28.07.2015
Arbeitsrecht
BAG: Kostenfestsetzungsbeschluss – materiell-rechtliche Einwendungen

Das BAG hat mit Beschluss vom 30.6.2015 – 10 AZB 17/15 – wie folgt entschieden:

1. Das Kostenfestsetzungsverfahren ist auf eine formale Prüfung der Kostentatbestände und auf die Klärung einfacher Fragen des Kostenrechts zugeschnitten. Die Klärung von zwischen den Parteien streitigen Tatsachen und von komplizierteren Rechtsfragen ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Materiell-rechtliche Einwendungen gegen den Kostenerstattungsanspruch sind daher grundsätzlich nicht zu berücksichtigen.

2. Aus verfahrensökonomischen Gründen können materiell-rechtliche Einwendungen auch im Kostenfestsetzungsverfahren beschieden werden, wenn sie keine Tatsachenaufklärung erfordern und sich mit den im Kostenfestsetzungsverfahren zur Verfügung stehenden Mitteln ohne Weiteres klären lassen.

3. Ein solcher Ausnahmefall liegt nicht vor, wenn die Auslegung eines nur nach seinem Wortlaut unstreitigen Vergleichs erforderlich ist, dessen rechtliche Bewertung zwischen den Parteien jedoch im Streit steht und der jedenfalls nicht so offenkundig einen bestimmten Inhalt hat, dass keine ernsthaften Auslegungsschwierigkeiten auftreten können.

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