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Arbeitsrecht
15.12.2016
Arbeitsrecht
BAG: Feiertagsvergütung - Wirksamkeit einer Ruhensvereinbarung

Das BAG hat mit Urteil vom 26.10.2016 – 5 AZR 456/15 – wie folgt entschieden:

Eine Allgemeine Geschäftsbedingung, wonach das Arbeitsverhältnis in Schulferienzeiten ruht, soweit diese nicht durch Urlaub abgedeckt sind, ist intransparent iSv. § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, wenn sich der Arbeitgeber den anderweitigen Einsatz des Arbeitnehmers außerhalb der Schule vorbehält.

 

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