BAG: Ermittlung von Beschäftigungstagen – Treuwidrigkeit der Berufung auf unzureichenden Beschäftigungsumfang
Das BAG hat mit Urteil vom 5.8.2014 – 9 AZR 1079/12 - entschieden: Als Beschäftigungstage iSd. § 6 Abs. 7 Nr. 3 TVaP gelten nur solche Kalendertage, für die Urlaubsentgelt tatsächlich beantragt und gezahlt wurde. Kalendertage, für die möglicherweise ein Zahlungsanspruch bestanden hätte, aber kein Urlaubsentgelt beantragt wurde, sind nicht zu berücksichtigen.