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Arbeitsrecht
05.12.2008
Arbeitsrecht
LAG Berlin-Brandenburg: Entschädigung wegen Geschlechterdiskriminierung aufgrund Statistik

Das LAG entschied in seinem Urteil vom 26.11.2008 – 15 Sa 517/08 – wie folgt: Als Indiz für eine Geschlechtsdiskriminierung bei einer Beförderung auf einen Führungsposten (hier Personalleiter eines Unternehmens mit über 1100 Beschäftigten) kann insbesondere auch eine Statistik über die Geschlechtsverteilung auf den einzelnen Hierarchieebenen herangezogen werden. Statistische Nachweise müssen schon deswegen berücksichtigungsfähig sein, da anderenfalls eine verdeckte Diskriminierung bei Beförderungen („gläserne Decke“) nicht ermittelbar wäre. Sind alle 27 Führungspositionen nur mit Männern besetzt, obwohl Frauen 2/3 der Belegschaft stellen, ist dies ein ausreichendes Indiz i. S. v. § 22 AGG. Als Schadensersatz wurde die Vergütungsdifferenz zu derjenigen Position, und zwar auch unbegrenzt für die Zukunft, zugesprochen, in die die Klägerin nicht befördert worden war. Zusätzlich gab es eine Entschädigung wegen immateriellen Schadens i. H. v. 20 000 Euro wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-2737-5 unterwww.betriebs-berater.de

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