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Arbeitsrecht
24.02.2017
Arbeitsrecht
BAG: Einordnung zwischen Eingangs- und Endwert nach Rückkehr in eine alte Vergütungsgruppe - Berücksichtigung von vorrangegangenen Zeiten - ergänzende Auslegung von Tarifverträgen

Das BAG hat mit Urteil vom 14.9.2016 – 4 AZR 1006/13 – wie folgt entschieden:

1. Der VTV Nr. 3 bzw. Nr. 4 regelt die Umgruppierung in eine höhere Vergütungsgruppe abschließend, er ist nicht lückenhaft. Eine ergänzende Auslegung des Tarifvertrags kommt auch nicht für den Fall in Betracht, in dem der Mitarbeiter bereits in der Vergangenheit einmal in der höheren Vergütungsgruppe eingruppiert war.

2. Tarifvertragsparteien sind nach dem Gleichheitssatz nicht gehalten, Arbeitnehmer, die vorübergehend in einer anderen Vergütungsgruppe eingruppiert waren, hinsichtlich der Vergütung mit solchen Arbeitnehmern gleich zu behandeln, die durchgängig in der Vergütungsgruppe eingruppiert waren. Die Herabgruppierung stellt einen vergütungsrechtlichen Einschnitt dar.

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