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Arbeitsrecht
23.06.2016
Arbeitsrecht
BAG: ERA-Strukturkomponente - Auskunfts- und Zahlungsanspruch

Das BAG hat mit Urteil vom 23.3.2016 – 5 AZR 337/15 – wie folgt entschieden:

1. Die Modalitäten der Auszahlung der verbliebenen Mittel des ERA-Anpassungsfonds sind in einer Betriebsvereinbarung nach § 9 Nr. 4, § 4 Nr. 2 Einführungstarifvertrag ERA zu regeln. Dazu gehört zwingend die Bestimmung des Auszahlungszeitpunkts.

2. Die Entscheidung in einem Bestellungsverfahren nach § 98 ArbGG (§ 100 ArbGG nF) entfaltet für die Betriebspartner keine Bindungswirkung in der Frage, ob das vom Betriebsrat in Anspruch genommene Mitbestimmungsrecht besteht oder nicht.

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