R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Arbeitsrecht
23.06.2017
Arbeitsrecht
BAG: Betriebliche Altersversorgung - Hinterbliebenenversorgung - Tarifauslegung

Das BAG hat mit Urteil vom 21.3.2017 – 3 AZR 86/16 – wie folgt entschieden:

1. Eine in einem Versorgungstarifvertrag enthaltene dynamische Bezugnahme auf das Satzungsrecht der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) verliert ihre Dynamik mit der Beendigung des Versorgungstarifvertrags und dessen Eintritt in die Nachwirkung. An spätere Änderungen der VBL-Satzung ist der Arbeitgeber auch dann nicht gebunden, wenn diese Änderungen auf einen Zeitpunkt vor der Beendigung des Versorgungstarifvertrags zurückwirken.

2. Wird arbeitsvertraglich der jeweils geltende Tarifvertrag in Bezug genommen, der seinerseits dynamisch auf das Satzungsrecht der VBL verweist und endet diese Dynamik wegen des Eintritts der Nachwirkung, erfasst die vertragliche Verweisungsklausel nicht spätere ggf. auch rückwirkende Änderungen der VBL-Satzung.

stats