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Arbeitsrecht
20.11.2015
Arbeitsrecht
BAG: BAG: Verminderung der regelmäßigen Arbeitszeit nach § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD-AT bei dienstplanmäßig teilweise freiem Wochenfeiertag

Das BAG hat mit Urteil vom 24.9.2015 – 6 AZR 510/14 – wie folgt entschieden:

1. § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD-AT erfasst die Konstellation, dass ein Beschäftigter an einem gesetzlichen Wochenfeiertag nach einem Dienstplan feiertagsunabhängig freigestellt ist und deshalb keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 2 Abs. 1 EFZG hat.

2. Der Umfang der Verminderung der regelmäßigen Arbeitszeit nach § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD-AT bestimmt sich nach den „dienstplanmäßig ausgefallenen Stunden“. Mit dieser stundenbezogenen Betrachtungsweise ist auch der Fall erfasst, dass dienstplanmäßig nur eine teilweise Freistellung am Wochenfeiertag vorgesehen ist.

3. Dies entspricht Sinn und Zweck des § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD-AT. Die beabsichtigte Gleichstellung feiertagsunabhängiger und feiertagsbedingter Freistellung wird damit auch bei nur teilweiser dienstplanmäßiger Freistellung erreicht.

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