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Arbeitsrecht
11.12.2017
Arbeitsrecht
BAG: Auslegung einer Bezugnahmeklausel als Gleichstellungsabrede

Das BAG hat mit Urteil vom 5.7.2017 – 4 AZR 867/16 – wie folgt entschieden:

Macht ein tarifgebundener Arbeitgeber in einer von ihm formulierten Bezugnahmeklausel die Anwendbarkeit tariflicher Bestimmungen ausdrücklich davon abhängig, dass diese für ihn „verbindlich“ sind, bringt er damit in der Regel mit hinreichender Deutlichkeit zum Ausdruck, dass mit der Klausel nur die Gleichstellung nicht tarifgebundener Arbeitnehmer mit Gewerkschaftsmitgliedern bezweckt wird.

(Amtlicher Leitsatz)

Volltext unter BBL2017-2996-5

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