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Arbeitsrecht
31.07.2012
Arbeitsrecht
BAG: Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - statische oder dynamische Verweisung

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 20.4.2012 - 9 AZR 504/10 - wie folgt: Im bestehenden Arbeitsverhältnis besteht kein Anspruch auf Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs. Das gilt grundsätzlich auch für tariflichen Mehrurlaub, sofern die Tarifvertragsparteien nichts anderes vereinbart haben. Der vom Arbeitgeber geschuldete Schadensersatz bei Verfall des vom Arbeitnehmer rechtzeitig beantragten Urlaubs ist im bestehenden Arbeitsverhältnis nicht auf eine Entschädigung in Geld, sondern auf die Gewährung von Ersatzurlaub als Naturalrestitution gerichtet. Soweit tarifliche Ausschlussfristen alle „gegenseitigen Ansprüche“ aus dem Arbeitsverhältnis erfassen, unterfallen ihnen regelmäßig nicht nur synallagmatische Ansprüche, sondern alle Ansprüche des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers und damit auch die Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, die wie der Urlaubsanspruch nicht von einer Gegenleistung abhängen. Knüpfen die Tarifvertragsparteien den Anspruch auf Urlaubsgeld, das für jeden Urlaubstag zu zahlen ist, an den Antritt des Urlaubs, verfällt der Anspruch auf Urlaubsgeld aufgrund dieser Akzessorietät mit dem Verfall des Urlaubs. Eine zeitdynamische Bezugnahme auf den jeweils aktuellen Tarifvertrag setzt nicht zwingend voraus, dass der Arbeitsvertrag eine sog. Jeweiligkeitsklausel enthält.

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