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Arbeitsrecht
20.07.2017
Arbeitsrecht
BAG: Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst

Das BAG hat mit Urteil vom 22.3.2017 – 5 AZR 337/16 – wie folgt entschieden:

Die aus § 11 Satz 1 Nr. 2 KSchG folgende Obliegenheit des gekündigten Arbeitnehmers, anderweitigen Verdienst außerhalb des bisherigen Arbeitsverhältnisses zu erzielen, kann die Pflicht des Arbeitnehmers, eigene Angebote abzugeben, mit einschließen.

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