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Arbeitsrecht
06.10.2015
Arbeitsrecht
BAG: Annahmeverzug - Kündigungsschutzklage - Verjährung

Das BAG hat mit Urteil vom 24.6.2015 – 5 AZR 509/13 – wie folgt entschieden:

Die zur Wahrung tariflicher Ausschlussfristen durch Erhebung einer Kündigungs-schutzklage entwickelten Grundsätze können auf die in § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB geregelte Hemmung der Verjährung nicht übertragen werden.

GG Art. 2 Abs. 1, Art. 20; BGB § 194 Abs. 1, §§ 195, 199, 204 Abs. 1 Nr. 1, § 217; BAT § 36 Abs. 1

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