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Arbeitsrecht
22.10.2013
Arbeitsrecht
BAG: AGG - Schadensersatz - Benachteiligung wegen der Weltanschauung

Das BAG hat mit Urteil vom 20.6.2013 - 8 AZR 482/12 - entschieden: Ein Beschäftigter, der geltend macht, wegen seiner Weltanschauung benachteiligt worden zu sein, muss dafür Tatsachen vortragen, die den Schluss zulassen, die Benachteiligung sei wegen der Weltanschauung erfolgt (Indizien). Dies gilt auch, wenn vorgetragen wird, die Person, die die Benachteiligung began-gen habe, habe irrtümlich das Vorliegen einer bestimmten Weltanschauung ange-nommen und wegen dieser falschen Annahme benachteiligt. Hegt eine Redakteurin „Sympathie“ für ein bestimmtes Land und wird ihr vorgehal-ten, sie berichte über dieses Land zu regierungsfreundlich, so kann von diesen Tatsachen nicht darauf geschlossen werden, man habe der Redakteurin Unterstüt-zung für die - staatstragende - Partei unterstellt oder dass sie sich einer Weltan-schauung angeschlossen habe. Die Darlegung von Indizien für eine Benachteiligung wegen der Weltanschauung erfordert, dass die tatsächlich eingenommene oder fälschlich unterstellte Weltan-schauung eine solche ist. Sympathien für ein Land, seine Regierung oder die diese Regierung tragende Partei sind keine durch § 1 AGG geschützte „Weltanschauung“.

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